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Überprüfung von Rauchwarnmeldern
gemäß Anforderungen nach DIN EN 14604

Rauchwarnmelder prüfen – gemäß DIN EN 14604 & DGUV Vorschrift 3

Rauchwarnmelder sind ein essenzielles Element des vorbeugenden Brandschutzes. Die Norm DIN EN 14604 definiert Mindestanforderungen an Bauweise, Funktion und Kennzeichnung solcher Melder. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass Rauchwarnmelder jederzeit voll funktionsfähig sind und Bewohner rechtzeitig vor einem Brand warnen können.

Was muss geprüft werden und wer trägt die Verantwortung?

Die DIN EN 14604 legt fest, dass Rauchwarnmelder zuverlässige Detektions- und Alarmierungsmerkmale aufweisen müssen, um eine frühzeitige Warnung vor Rauchentwicklung zu gewährleisten. Im Rahmen der Überprüfung werden sowohl die Funktionsfähigkeit des akustischen Signals als auch die Stromversorgung (Batterie oder Netzbetrieb) kontrolliert. Die Verantwortung für Installation und Wartung obliegt in der Regel dem Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie, wobei länderspezifische Wohnbauverordnungen (z. B. Landesbauordnungen) diese Pflicht genauer regeln. Befähigt zur Überprüfung sind Personen, die mit den herstellerseitigen Vorgaben und den Anforderungen der Norm vertraut sind – das können Fachkräfte aus dem Bereich Gebäudetechnik, Hausmeisterdienste oder auch entsprechend geschulte Hausverwaltungen sein. Alle Prüfanforderungen und Funktionen sind in der DIN EN 14604 selbst und gegebenenfalls in ergänzenden nationalen Richtlinien beschrieben.

Welche Leiternmüssen geprüft werden?

  • Optische Rauchwarnmelder (Standard-Rauchmelder)
  • Rauchwarnmelder mit Austauschbarer oder fest verbauter Batterie
  • Funkvernetzte Rauchwarnmelder (für größere Objekte oder mehrere Etagen)
  • Kombinierte Rauch- und Hitzewarnmelder (Multisensorgeräte)
  • Melder mit zusätzlicher Sprach- oder LED-Signalgebung
  • In Smart-Home-Systeme integrierte Rauchwarnmelder (app- oder cloudbasiert)

Vorteile der wiederkehrenden Prüfungen und Prüffristen

Regelmäßige Prüfungen garantieren, dass Rauchwarnmelder zuverlässig funktionieren und im Ernstfall schnell alarmieren, was das Unfall- und Todesrisiko durch Rauchvergiftungen deutlich senkt. Betreiber und Eigentümer erfüllen damit ihre gesetzliche Pflicht und reduzieren außerdem mögliche Haftungsrisiken. Die empfohlene Prüffrist beträgt häufig einmal pro Jahr, kann je nach Hersteller und regionalen Vorschriften aber auch kürzer liegen. Besonders in öffentlich genutzten oder sensiblen Bereichen (z. B. Pflegeeinrichtungen) können zusätzliche Zwischenprüfungen sinnvoll sein.

Wartungskosten sind umlagefähig


Wartungskosten für Rauchmelder durch einen Dienstleister können laut § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden.
Sie zählen zu den „sonstigen Betriebskosten“. Aufgrund unterschiedlicher Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) sollte die Umlagefähigkeit schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.

Pflichtenverteilung zwischen Vermieter und Mieter

Der Vermieter ist rechtlich verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit von vermieteten Rauchmeldern zu gewährleisten, sie zu warten und ggf. zu reparieren..
  • Er kann dafür Fachfirmen beauftragen.
  • Der Mieter muss Zutritt zur Wohnung gewähren, um die Wartung zu ermöglichen.
  • Mietrechtlich festgelegte Pflichten des Vermieters haben Vorrang vor anderslautenden Regelung.

Anforderungen nach DIN EN 14604


Rauchmelder müssen der europäischen Norm DIN EN 14604 entsprechen.
DIN EN 14604 zertifizierte Geräte tragen das CE Zeichen und durchlaufen 29 Prüfverfahren, z. B.:
Überprüfung der Rauchkammer und Testfunktion.
Prüfung der Empfindlichkeit gegenüber Temperaturschwan ungen und Fremdkörpern.
Kontrolle der Lautstärke des Alarms.
Erkennungsmerkmale: CE‒Kennzeichnung, EG Konformitätszertifikat, Herstellerangaben sowie Herstellungs- und Austauschdatum.

Häufige Fragen und Informationen

1. In welchen Gebäuden besteht eine Rauchwarnmelderpflicht?
In den meisten Bundesländern gilt die Rauchwarnmelderpflicht für Wohngebäude, insbesondere in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen.

2. Gibt es Ausnahmen von der Rauchwarnmelderpflicht?
In der Regel sind alle Wohngebäude betroffen. Für gewerbliche Räume oder Sondernutzungen können jedoch andere Regelungen gelten.

3. Wie oft müssen Rauchwarnmelder geprüft werden?
Rauchwarnmelder sollten mindestens einmal jährlich geprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

4. Was passiert, wenn ich die Prüfung der Rauchwarnmelder vernachlässige?
Es drohen rechtliche Konsequenzen, Haftungsprobleme im Schadensfall und der Verlust des Versicherungsschutzes.

5. Warum sollte ich die Prüfung an einen Dienstleister wie DGUV-Prüfung.de übergeben?
DGUV-Prüfung.de bietet zertifizierte Prüfungen, entlastet Sie organisatorisch und sorgt dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

6. Gibt es Unterschiede zwischen batteriebetriebenen und vernetzten Rauchwarnmeldern?
Ja, batteriebetriebene Melder sind flexibel einsetzbar, während vernetzte Melder untereinander kommunizieren und eine höhere Sicherheit bieten.

7. Wann sollte ein Rauchwarnmelder ausgetauscht werden?
Rauchwarnmelder haben eine maximale Betriebsdauer von 10 Jahren und sollten danach ausgetauscht werden.
Rauchwarnmelderpflicht:
Sicherheit ist Gesetz – wie gut sind Sie vorbereitet?
Wussten Sie, dass Rauchwarnmelder in fast allen Bundesländern Pflicht sind? Als Vermieter oder Hauseigentümer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Räumlichkeiten und die regelmäßige Prüfung der Geräte. Denn nur funktionierende Rauchwarnmelder retten Leben und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

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Ablauf der Prüfung in 4-Schritten:

01

Sichtprüfung:

Kontrolle auf äußere Beschädigungen oder Verschmutzungen, sicherer Sitz an Decken/Wänden sowie korrekte Positionierung laut Herstellervorgaben.
02

Funktionstest:

Auslösen der Testtaste oder des Prüfsprays, um sicherzustellen, dass das akustische Signal einwandfrei funktioniert und richtig laut ist.
03

Stromversorgungs-Check:

Überprüfung des Batteriezustands (bei wechselbaren Batterien) bzw. der Funktionsanzeige (bei fest verbauten Energiespeichern).
04

Dokumentation und Kennzeichnung:

Protokollierung von Überprüfungsdatum, Ergebnissen, eventuellen Mängeln und durchgeführten Maßnahmen sowie Festlegung des nächsten Prüftermins.
Mit einer regelmäßigen Überprüfung nach DIN EN 14604 sorgen Sie dafür, dass Ihre Rauchwarnmelder ein Höchstmaß an Sicherheit bieten und Bewohner und Nutzer zuverlässig vor Gefahren durch Rauchentwicklung geschützt sind.
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