Unterbleibt eine vorgeschriebene Prüfung, kann dies zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Zum einen kann die zuständige Aufsichtsbehörde, z. B. das Gewerbeaufsichtsamt, Bußgelder verhängen. Zum anderen drohen im Schadensfall Regressansprüche von Versicherungen, die unter Umständen keine Leistungen erbringen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht nachgewiesen werden können. Der DGUV-Leitfaden rät ausdrücklich dazu, die Prüfungen fristgerecht und lückenlos zu dokumentieren.