1. Wie oft müssen DGUV Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt werden?
Ortsveränderliche Geräte, wie Drucker, Bohrmaschinen oder Kabeltrommeln, müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Bei intensiver Nutzung oder in rauen Arbeitsumgebungen kann eine häufigere Prüfung notwendig sein.
2. Wer darf Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?
Nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft darf Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Diese Fachkraft muss geeignete Mess- und Prüfgeräte verwenden. Gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen nur „befähigte Personen“ diese Prüfungen durchführen. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in den TRBS 1203 festgelegt.
3. Was passiert, wenn ortsveränderliche Geräte nicht regelmäßig geprüft werden?
Unterbleiben regelmäßige Prüfungen, riskieren Sie sowohl rechtliche Konsequenzen als auch schwerwiegende Sicherheitsprobleme im Betrieb. Defekte Geräte können Unfälle verursachen, was zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen kann.