Elektrische Sicherheitsprüfung für alle Branchen und Geräte
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Überprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Prüfnorm DIN VDE 0701-0702
DIN VDE 0701-0702: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Was muss geprüft werden und wer trägt die Verantwortung?
Die DIN VDE 0701-0702 regelt die Sicherheitsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, um die Gefährdung durch elektrische Schläge oder Brände zu minimieren. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschrift ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber, der gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten muss. Die Prüfung darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden. Die Prüfkriterien und Grenzwerte sind in der DIN VDE 0701-0702 detailliert beschrieben.
Welche Geräte fallen unter die Prüfung?
Die Norm umfasst alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, darunter:
Kaffeemaschinen
Computer & Bildschirme
Ladegeräte & Netzteile
Drucker & Kopiergeräte
Kabeltrommeln & Verlängerungen
Scheinwerfer
Bohrmaschine & Baustellengeräte
Winkelschleifer
Vorteile der wiederkehrenden Prüfungen und Prüffristen
Regelmäßige Prüfungen nach DIN VDE 0701-0702 reduzieren das Risiko von elektrischen Unfällen, Bränden und Geräteausfällen und tragen somit zur Sicherheit der Mitarbeiter und Betriebsabläufe bei. Die Prüffristen variieren je nach Einsatzort und Gefährdungspotenzial der Geräte. Typische Prüfabstände sind:
Büronereiche
Prüffrist: 12 bis 24 Monate
Baustellen
Prüffrist: 3 bis 12 Monate
Werkstätten & Produktionsbereiche
Prüffrist: 12 Monate
Ablauf der Prüfung in 4-Schritten:
01
Sichtprüfung:
Kontrolle auf äußere Schäden, defekte Gehäuse, lose Kabel oder fehlende Kennzeichnungen.
02
Messung elektrischer Werte:
Überprüfung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Berührungsstrom.
03
Funktionsprüfung:
Test der einwandfreien Funktion des Geräts unter realistischen Bedingungen.
04
Dokumentation und Kennzeichnung:
Festhalten der Messergebnisse in einem Prüfprotokoll und Anbringen einer Prüfplakette mit nächstem Prüftermin.
Häufige Fragen und Informationen
1. Wie oft müssen DGUV Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt werden?
Ortsveränderliche Geräte, wie Drucker, Bohrmaschinen oder Kabeltrommeln, müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Bei intensiver Nutzung oder in rauen Arbeitsumgebungen kann eine häufigere Prüfung notwendig sein.
2. Wer darf Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?
Nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft darf Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Diese Fachkraft muss geeignete Mess- und Prüfgeräte verwenden. Gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen nur „befähigte Personen“ diese Prüfungen durchführen. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in den TRBS 1203 festgelegt.
3. Was passiert, wenn ortsveränderliche Geräte nicht regelmäßig geprüft werden?
Unterbleiben regelmäßige Prüfungen, riskieren Sie sowohl rechtliche Konsequenzen als auch schwerwiegende Sicherheitsprobleme im Betrieb. Defekte Geräte können Unfälle verursachen, was zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen kann.
Auszug aus der DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1:
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
  • 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen.
  • Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
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