Elektrische Sicherheitsprüfung für alle Branchen und Geräte
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Häufig gestellte Fragen
Regelmäßige DGUV-Prüfungen sind unverzichtbar.
Die DGUV Vorschrift 3 bildet die Grundlage für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein umfassendes Prüfkonzept, das die Erfassung aller relevanten Geräte, die Festlegung von Prüffristen und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen beinhaltet, ist essenziell für die rechtssichere Umsetzung. Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen detailliert dokumentiert werden, um im Falle eines Schadens als Nachweis zu dienen. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung bietet dguv-prüfung.de. Für spezialisierte Dienstleistungen in der Region Hannover steht Ihnen DGUV-Prüfung.de zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen rund um die DGUV-Prüfung:
Was versteht man unter einer DGUV-Prüfung und warum ist sie wichtig?
DGUV-Prüfungen sind sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln, die durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung vorgeschrieben werden. Sie dienen dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und Unfälle sowie Ausfallzeiten zu vermeiden. Damit tragen sie maßgeblich dazu bei, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen und rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Offizielle Informationen zu den Grundlagen dieser Prüfungen stellt die DGUV auf www.dguv.de bereit.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die DGUV-Prüfungen?
Die DGUV-Prüfungen basieren unter anderem auf der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie weiteren branchenspezifischen Vorschriften. Darüber hinaus bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den rechtlichen Rahmen. Die DGUV konkretisiert die Anforderungen in verschiedenen Technischen Regeln und Informationen. Eine umfassende Übersicht finden Sie im DGUV-Regelwerk, das unter www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln einsehbar ist.
Welche Arbeitsmittel müssen nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?
Grundsätzlich sind alle elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und ortsveränderlichen Geräte in festgelegten Intervallen zu prüfen. Dazu zählen beispielsweise Bürogeräte wie Computer, Drucker und Schreibtischlampen ebenso wie Werkzeuge in der Produktion oder auf Baustellen. Die genaue Art und Häufigkeit der Prüfung hängt von Faktoren wie Einsatzbedingungen, Beanspruchung und Herstellerangaben ab. Offizielle Leitfäden hierzu sind auf der DGUV-Website sowie in den erläuternden DGUV-Informationen zu finden.
Wer ist für die Durchführung der DGUV-Prüfungen verantwortlich?
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung liegt beim Arbeitgeber bzw. beim Unternehmer. Er muss sicherstellen, dass befähigte Personen die Prüfungen durchführen, also Fachkräfte, die über die notwendige Ausbildung und Berufserfahrung verfügen. Diese Personen müssen zudem mit den relevanten Normen, Vorschriften und Prüfverfahren vertraut sein. Weitere Details zur Qualifikation befähigter Personen finden Sie in der DGUV Regel 100-500 und den entsprechenden Fachbereichsinfos der DGUV.
Wie oft müssen DGUV-Prüfungen durchgeführt werden?
Die Prüffristen hängen von der Art des Arbeitsmittels, dessen Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung ab. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden beispielsweise meist alle 6 bis 12 Monate überprüft, können aber bei intensiver Nutzung auch häufiger geprüft werden. Ortsfeste Anlagen haben in der Regel längere Intervalle, oft alle 4 Jahre oder nach größeren Änderungen. Die DGUV empfiehlt, die Intervalle in einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen.
Was passiert, wenn eine DGUV-Prüfung nicht durchgeführt wird?
Unterbleibt eine vorgeschriebene Prüfung, kann dies zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Zum einen kann die zuständige Aufsichtsbehörde, z. B. das Gewerbeaufsichtsamt, Bußgelder verhängen. Zum anderen drohen im Schadensfall Regressansprüche von Versicherungen, die unter Umständen keine Leistungen erbringen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht nachgewiesen werden können. Der DGUV-Leitfaden rät ausdrücklich dazu, die Prüfungen fristgerecht und lückenlos zu dokumentieren.
Wie läuft eine DGUV-Prüfung in der Praxis ab?
Zuerst wird das jeweilige Arbeitsmittel visuell auf äußere Schäden inspiziert. Anschließend folgen Messungen und Funktionsprüfungen, beispielsweise von Isolationswiderstand und Schutzleitern. Abschließend wird das Arbeitsmittel entweder als „einwandfrei“ gekennzeichnet oder mit Mängeln versehen, die zeitnah behoben werden müssen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät ein Prüfsiegel und der Prüfvorgang wird im Prüfprotokoll festgehalten. Weitere Hinweise zum Prüfablauf stellt die DGUV in ihren Informationsbroschüren zur Verfügung.
Welche Dokumentation ist für die DGUV-Prüfung erforderlich?
Die Ergebnisse jeder Prüfung müssen schriftlich oder digital festgehalten werden, etwa in einem Prüfprotokoll oder einer Datenbank. Zu den Mindestangaben gehören das geprüfte Arbeitsmittel, das Prüfdatum, der Prüfumfang, das Ergebnis und die Unterschrift bzw. Kennung der befähigten Person. Zudem empfiehlt es sich, jedes Gerät mit einer Prüfplakette zu versehen. Muster für Dokumentationen und Protokolle finden Sie in den DGUV-Informationen sowie auf www.dguv.de.
Was versteht man unter ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln?
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder schnell an einem anderen Ort eingesetzt werden, z. B. Bohrmaschinen oder Verlängerungskabel. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest installiert und können ohne großen Aufwand nicht bewegt werden, z. B. Deckenleuchten oder fest verkabelte Maschinen. Beide Kategorien unterliegen unterschiedlichen Prüfbedingungen und -intervallen, die in der DGUV Vorschrift 3 und weiteren Regelwerken festgelegt sind.
Welche Normen und Richtlinien sind bei DGUV-Prüfungen zu beachten?
Neben der DGUV Vorschrift 3 spielen auch die DIN VDE-Normen eine wichtige Rolle, insbesondere DIN VDE 0701-0702 für Geräteprüfungen und DIN VDE 0105-100 für Anlagenprüfungen. Auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bieten umfangreiche Vorgaben. Die DGUV stellt auf ihrer Website Querverweise auf die relevanten Normen zur Verfügung und erläutert, wie diese in der Praxis anzuwenden sind.
Kann man DGUV-Prüfungen auch eigenständig im Betrieb durchführen?
Grundsätzlich darf jeder Betrieb befähigte Personen benennen, die die Prüfungen übernehmen. Wichtig ist jedoch, dass diese Personen über die entsprechende Fachqualifikation und Erfahrung verfügen. Betriebe, die intern keine solche Fachkraft haben, können externe Prüfdienstleister beauftragen. Offizielle Informationen zum Anforderungsprofil befähigter Personen finden Sie im DGUV-Regelwerk und in den TRBS 1203 „Befähigte Personen“.
Wie wird der Prüfaufwand für DGUV-Prüfungen ermittelt und wie lange dauert eine Prüfung?
Der Prüfaufwand hängt von der Anzahl und Art der zu prüfenden Arbeitsmittel sowie von deren Standort und Zugänglichkeit ab. Eine einfache Geräteprüfung (z. B. ein Wasserkocher) kann in wenigen Minuten erfolgen, wohingegen komplexe Anlagen und Maschinen deutlich mehr Zeit beanspruchen. Häufig wird eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt, um die optimale Prüfstrategie zu planen. Die DGUV empfiehlt, in der Gefährdungsbeurteilung auch die zeitliche Komponente zu berücksichtigen, um ausreichend Kapazitäten für die Prüfungen einzuplanen.
Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung bei DGUV-Prüfungen?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um die spezifischen Prüfintervalle und Maßnahmen zu definieren. Sie berücksichtigt unter anderem die Einsatzdauer, Umgebungsbedingungen und den Zustand der Arbeitsmittel. Auf Basis dieser Analyse lassen sich die Prüfzyklen individuell festlegen. Die DGUV stellt hierzu Leitfäden und Checklisten bereit, die beispielsweise unter www.dguv.de/de/praevention/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden können.
Welche Konsequenzen hat eine nicht bestandene DGUV-Prüfung?
Wenn ein Arbeitsmittel die Prüfanforderungen nicht erfüllt, wird es als mangelhaft eingestuft und darf nicht weiter genutzt werden, bis die Mängel behoben sind. Die verantwortliche befähigte Person muss den Mangel dokumentieren und gegebenenfalls eine Nachprüfung veranlassen. Eine Nichtbeachtung der Mängel kann erhebliche rechtliche und haftungsrechtliche Risiken nach sich ziehen. Die DGUV gibt in ihren Regeln und Informationen Hinweise, wie man in solchen Fällen vorgehen sollte.
Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen für DGUV-Prüfungen?
Sonderregelungen können bei bestimmten Arbeitsmitteln oder Einsatzszenarien gelten, etwa in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Richtlinien) oder bei medizinischen Geräten. Hier gelten zusätzliche Normen und Vorschriften, die über die DGUV Vorschrift 3 hinausgehen können. Derartige Fälle sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung besonders betrachtet werden. Die DGUV verweist in ihren Fachbereichsleitfäden auf die jeweiligen branchenspezifischen Besonderheiten.
Welche Vorteile bringt eine korrekte DGUV-Prüfung für Unternehmen?
Eine fristgerechte und ordnungsgemäße DGUV-Prüfung reduziert das Unfallrisiko und damit verbundene Kosten und Haftungsrisiken. Darüber hinaus steigert sie das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb und trägt zu einem positiven Image bei Beschäftigten und Kunden bei. Auch Versicherungen belohnen oft ein intaktes Prüfmanagement mit günstigeren Konditionen, da das Risiko von Schäden sinkt. Die DGUV weist darauf hin, dass eine sichere Arbeitsumgebung zudem die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden fördert.
Wo finde ich weiterführende Informationen zu DGUV-Prüfungen?
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de. Dort sind neben den relevanten Vorschriften auch Praxishilfen, Infobroschüren und Kontaktadressen gelistet. Außerdem stehen die einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als direkte Ansprechpartner bereit. Für tiefergehende technische Normen bietet sich ein Blick in die DIN VDE-Bestimmungen an, auf die in den DGUV-Regeln verwiesen wird.
Unsere Lösung
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